Sind Brandschutzhelfer Pflicht?
Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen
zur Brandbekämpfung und Evakuierung bereitzustellen.
Dazu gehört in vielen Betrieben auch die Ausbildung
von Brandschutzhelfern.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu gesetzlichen Vorgaben,
DGUV Information 205-023, ASR A2.2 und der erforderlichen Anzahl
von Brandschutzhelfern im Unternehmen.
Gesetzliche Grundlage für Brandschutzhelfer
Die Verpflichtung zur Organisation von Brandschutzmaßnahmen
ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Nach §10 Arbeitsschutzgesetz müssen Unternehmen Maßnahmen
zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen.
Dazu gehört auch die Benennung und Ausbildung geeigneter Personen
für den betrieblichen Brandschutz.
Externe Quelle:
§10 Arbeitsschutzgesetz
Was sagt die ASR A2.2?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 beschreibt Maßnahmen
gegen Brände in Unternehmen.
Dort wird empfohlen, mindestens 5 % der Beschäftigten
als Brandschutzhelfer auszubilden.
Je nach:
- Brandgefährdung
- Schichtbetrieb
- Besucheraufkommen
- Unternehmensgröße
- betrieblichen Risiken
kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Externe Quelle:
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
DGUV Information 205-023
Die DGUV Information 205-023 beschreibt Anforderungen
an die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Dazu gehören unter anderem:
- theoretische Grundlagen
- praktische Feuerlöschübungen
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierungsmaßnahmen
Externe Quelle:
DGUV Information 205-023
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Unternehmen?
In normalen Bürobereichen gilt häufig die Empfehlung,
mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden.
In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Faktoren sind unter anderem:
- Produktionsbereiche
- Lagerung brennbarer Stoffe
- Schichtbetrieb
- Publikumsverkehr
- besondere Gefahrenquellen
Welche Unternehmen benötigen Brandschutzhelfer?
Grundsätzlich benötigen nahezu alle Unternehmen mit Beschäftigten
geeignete Brandschutzmaßnahmen.
Dazu gehören unter anderem:
- Büros
- Produktionsbetriebe
- Lagerhallen
- Logistikunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Schulen
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Was passiert ohne Brandschutzhelfer?
Fehlende Brandschutzmaßnahmen können erhebliche Risiken
für Beschäftigte und Unternehmen verursachen.
Dazu gehören unter anderem:
- unsichere Evakuierungen
- verzögerte Brandbekämpfung
- erhöhte Gefährdung von Personen
- Probleme bei Prüfungen und Begehungen
Brandschutzhelfer Schulung für Unternehmen
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern vermittelt praktische
und theoretische Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Bränden.
Inhalte sind unter anderem:
- Brandursachen
- Brandklassen
- Löschmittel
- Verhalten im Brandfall
- praktische Feuerlöschübung
- Evakuierungsmaßnahmen
Weitere Informationen:
Brandschutzhelfer Schulung
Praktische Feuerlöschübung
Die praktische Feuerlöschübung ist ein wichtiger Bestandteil
der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Teilnehmer trainieren den sicheren Umgang mit Feuerlöschern
und realistischen Brandsituationen.
Weitere Informationen:
Feuerlöschübung
Evakuierungshelfer im Unternehmen
Neben Brandschutzhelfern spielen auch Evakuierungshelfer
eine wichtige Rolle im betrieblichen Brandschutz.
Weitere Informationen:
Evakuierungshelfer Schulung
Bundesweite Brandschutzhelfer Schulungen
Wir bieten Brandschutzhelfer Schulungen,
Feuerlöschübungen und Evakuierungshelfer Schulungen bundesweit an.
Die Schulungen können direkt im Unternehmen durchgeführt werden.
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