Erste Hilfe Kurse für Betriebe und Unternehmen
als Inhouse Schulung
Betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung für
Betriebe und Unternehmen
Alle Betriebe und Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl Ersthelfer aus- und fortzubilden.
Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Ausbildung oder Fortbildung zu lange her ist) benötigen zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe
(DGUV Vorschrift 1, § 26, 2), um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen.
DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”
§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
§ 26 (1)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = 1Ersthelfer
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 %,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10% der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.
Bestehende betriebliche Ersthelfer benötigen innerhalb von 2 Jahren (nach der Ausbildung oder der letzten Fortbildung) einen 1-tägigen Auffrischungs-Kurs, damit die Befähigung zum betrieblichen Ersthelfer nicht verfällt (DGUV Vorschrift 1, §26, 3).
Die Auffrischung wird auch “Erste-Hilfe-Fortbildung” oder auch “Erste Hilfe Training” genannt.
§ 26 (2)
Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in der Anlage 3 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelt.