Brandschutz

Brandschutzhelfer

KUHP Akademie ist ein Anbieter, der die Ausbildung von Brandschutzhelfern anbietet. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist nach § 10 ArbSchG und der ASR A2.2 gesetzlich vorgeschrieben und umfasst praktische Übungen mit Feuerlöschern. Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer hängt von der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens ab und orientiert sich an der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, die in der Regel 5 % der Beschäftigten als Mindestanforderung nennt. Wichtige Faktoren, die die Anzahl beeinflussen, sind die Brandgefährdung, die Anzahl und Mobilität der Personen, die räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte sowie Schichtbetrieb und Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit).

Gesetzliche Grundlagen
  • Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist eine Pflicht für Arbeitgeber gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. 
Gültigkeit und Auffrischung
  • Die Ausbildung ist für 3 bis 5 Jahre gültig.
  • Eine Auffrischung ist notwendig, um die Kenntnisse aktuell zu halten.
  • Besondere betriebliche Veränderungen können eine frühere Auffrischung erforderlich machen.