Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Viele Unternehmen fragen sich,
wie viele Brandschutzhelfer gesetzlich erforderlich sind
und welche Vorgaben für den betrieblichen Brandschutz gelten.
Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern hängt unter anderem
von der Unternehmensgröße, der Brandgefährdung,
dem Schichtbetrieb und den betrieblichen Risiken ab.
Was sagt die ASR A2.2?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2
empfiehlt, mindestens 5 % der Beschäftigten
als Brandschutzhelfer auszubilden.
Ziel ist es,
geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung
und Evakuierung sicherzustellen.
Externe Quelle:
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
5-Prozent-Regel bei Brandschutzhelfern
In normalen Bürobereichen gilt häufig die Empfehlung,
mindestens 5 % der Beschäftigten
als Brandschutzhelfer auszubilden.
Beispiel:
- 20 Beschäftigte → mindestens 1 Brandschutzhelfer
- 40 Beschäftigte → mindestens 2 Brandschutzhelfer
- 100 Beschäftigte → mindestens 5 Brandschutzhelfer
Je nach betrieblichen Risiken
kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Wann werden mehr Brandschutzhelfer benötigt?
In vielen Unternehmen reichen 5 % der Beschäftigten nicht aus.
Eine höhere Anzahl kann erforderlich sein bei:
- erhöhter Brandgefährdung
- Schichtbetrieb
- großen Gebäuden
- Produktionsbereichen
- Lagerhallen
- Publikumsverkehr
- besonderen Gefahrenstoffen
- hoher Mitarbeiteranzahl
Welche Faktoren beeinflussen die Anzahl?
Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern
hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wichtige Faktoren:
- Unternehmensgröße
- Brandgefährdung
- Anzahl der Beschäftigten
- Schichtbetrieb
- Gebäudestruktur
- Besucheraufkommen
- Flucht- und Rettungswege
- Produktionsprozesse
Brandschutzhelfer in Büro und Produktion
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Unternehmen.
Bürobereiche
In klassischen Bürobereichen gelten häufig geringere Brandrisiken.
Produktionsbetriebe und Lagerhallen
In Produktionsbereichen oder Lagerhallen
kann aufgrund erhöhter Risiken
eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein.
DGUV Information 205-023
Die DGUV Information 205-023 beschreibt Anforderungen
an die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Dazu gehören unter anderem:
- theoretische Grundlagen
- praktische Feuerlöschübungen
- Brandklassen
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierungsmaßnahmen
Externe Quelle:
DGUV Information 205-023
Sind Brandschutzhelfer Pflicht?
Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen
zur Brandbekämpfung und Evakuierung organisieren.
Weitere Informationen zu gesetzlichen Vorgaben finden Sie hier:
Brandschutzhelfer Schulung für Unternehmen
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern vermittelt wichtige Kenntnisse
zur Brandbekämpfung und zum Verhalten im Brandfall.
Weitere Informationen:
Praktische Feuerlöschübung
Die praktische Feuerlöschübung ist ein wichtiger Bestandteil
der Brandschutzhelfer Ausbildung.
Teilnehmer trainieren den sicheren Umgang mit Feuerlöschern
und realistischen Brandsituationen.
Weitere Informationen:
Feuerlöschübung
Bundesweite Brandschutzhelfer Schulungen
Wir bieten Brandschutzhelfer Schulungen,
Feuerlöschübungen und Evakuierungshelfer Schulungen
bundesweit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an.
Neben offenen Terminen sind auch Inhouse Schulungen möglich.
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