Sicherheitstechnische Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 und ASIG

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine entscheidende Rolle in Unternehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung unterstützt sie bei der Identifizierung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung.

Die Hauptaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen, die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und Schulungen, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Durch ihre präventive Arbeit trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und somit die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern. Zudem unterstützt sie bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und sorgt dafür, dass das Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit stets auf dem neuesten Stand ist.

Wenn Sie nach einer kompetenten Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Experten verfügen über umfangreiches Know-how und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihre Arbeitssicherheit zu optimieren.

Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz

für Arbeitsmittel – §§ 3 ff. Betriebssicherheitsverordnung

für Bildschirmarbeitsplätze – § 3 Arbeitsstättenverordnung

für Gefahrstoffe – §§ 6 ff. Gefahrstoffverordnung

für Mitgliedbetriebe der gesetzlichen Unfallversicherung – §3 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel

für die Handhabung von Lasten – §2 Abs.2 Lastenhandhabungsverordnung

für Biostoffe – §§4 ff. Biostoffverordnung

für Lärm und Vibrationen – §3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

für künstliche optische Strahlung – §3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

für persönliche Schutzausrüstungen – PSA Benutzungsverordnung

für Schwangere- und Stillende Mütter – §10 Mutterschutzgesetz   

Anfänglich hier unsere Aufgaben als externe Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen

erstens Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

ferner führen wir regelmäßig Betriebsbegehung im Unternehmen durch.

folglich wirken wir bei Gefährdungsbeurteilungen mit.

ebenso überprüfen wir die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

jedenfalls unterstützen wir Sie in puncto Organisation von ASA-Sitzungen.

           Arbeitssicherheit I Brandschutz I Gefährdungsbeurteilung I Sicherheitstechnische Betreuung I DGUV V2 I SCC

                              Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV

hat sehr interessante Informationen.