Brandschutzunterweisung für Unternehmen
Die Brandschutzunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil
des betrieblichen Arbeitsschutzes und organisatorischen Brandschutzes.
Unternehmen sind verpflichtet,
Beschäftigte über Gefahren,
Verhalten im Brandfall
und betriebliche Schutzmaßnahmen zu informieren.

Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes im Unternehmen.
Was ist eine Brandschutzunterweisung?
Die Brandschutzunterweisung informiert Beschäftigte
über Maßnahmen zur Brandverhütung,
Verhalten im Brandfall
und organisatorische Abläufe im Unternehmen.
Ziel ist es,
Risiken zu reduzieren
und Mitarbeiter auf mögliche Notfallsituationen vorzubereiten.
Ist eine Brandschutzunterweisung Pflicht?
Arbeitgeber sind verpflichtet,
Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen.
Die Unterweisung gehört zu den organisatorischen Maßnahmen
im betrieblichen Arbeitsschutz und Brandschutz.
Wichtige Grundlagen ergeben sich unter anderem aus:
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschriften
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?
Brandschutzunterweisungen sollten regelmäßig durchgeführt werden.
In vielen Unternehmen erfolgt die Unterweisung mindestens einmal jährlich.
Zusätzliche Unterweisungen können erforderlich sein:
- bei neuen Mitarbeitern
- nach Veränderungen im Betrieb
- bei neuen Arbeitsbereichen
- nach besonderen Ereignissen

Theoretische Brandschutzunterweisung für Beschäftigte und Unternehmen.
Inhalte einer Brandschutzunterweisung
Die Inhalte richten sich nach:
- Brandgefährdung
- Unternehmensgröße
- Arbeitsbereichen
- betrieblichen Risiken
Typische Inhalte
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Fluchtwege und Notausgänge
- Sammelstellen
- Brandverhütung
- Feuerlöscher und Brandklassen
- organisatorischer Brandschutz
Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter
Beschäftigte müssen über Gefahren
und Schutzmaßnahmen im Unternehmen informiert werden.
Eine verständliche Unterweisung hilft dabei,
Handlungssicherheit im Notfall zu verbessern.
Praktische Feuerlöschübung ergänzend möglich
Ergänzend zur theoretischen Unterweisung
können praktische Feuerlöschübungen durchgeführt werden.
Teilnehmer trainieren dabei den sicheren Umgang mit Feuerlöschern.
Weitere Informationen:
Feuerlöschübung

Praktische Feuerlöschübung im Rahmen einer Brandschutzunterweisung für Unternehmen.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Ergänzend zu Brandschutzunterweisungen
können Unternehmen Brandschutzhelfer
und Evakuierungshelfer ausbilden lassen.
Weitere Informationen:
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Grundlagen für Brandschutzunterweisungen ergeben sich unter anderem aus:
- Arbeitsschutzgesetz §12
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- DGUV Information 205-023
Externe Quellen:
Bundesweite Brandschutzunterweisungen
Wir bieten Brandschutzunterweisungen bundesweit
für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an.
Regelmäßige Schulungen finden unter anderem statt in:
- Frankfurt am Main
- Köln
- Düsseldorf
- Kassel
- Saarland
- Rhein-Main-Gebiet
Darüber hinaus sind bundesweite Inhouse Unterweisungen möglich.
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Gerne unterstützen wir Sie
bei Unterweisungen,
organisatorischem Brandschutz
und praktischen Übungen.
