Wie viele Brandschutzhelfer sind im Unternehmen erforderlich?

Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung sowie unter anderem nach Unternehmensgröße, Brandgefährdung, Schichtbetrieb und den betrieblichen Risiken.

Wieviel Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Die ASR A2.2 empfiehlt, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Die endgültige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Was sagt die ASR A2.2?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) konkretisiert die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung sicherzustellen.

Externe Quelle:


ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

5-Prozent-Regel bei Brandschutzhelfern

In normalen Bürobereichen gilt häufig die Empfehlung, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden.

Beispiele

  • 20 Beschäftigte → mindestens 1 Brandschutzhelfer
  • 40 Beschäftigte → mindestens 2 Brandschutzhelfer
  • 100 Beschäftigte → mindestens 5 Brandschutzhelfer

Je nach Gefährdungsbeurteilung kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.

Welche Faktoren beeinflussen die Anzahl der Brandschutzhelfer?

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Wichtige Einflussfaktoren sind:

  • Brandgefährdung
  • Unternehmensgröße
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Schichtbetrieb
  • Gebäudestruktur
  • Flucht- und Rettungswege
  • Produktionsbereiche und Lagerhallen
  • Publikumsverkehr
  • Gefahrstoffe

Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Anzahl als 5 % erforderlich sein.

Brandschutzhelfer in Büro und Produktion

Bürobereiche

In klassischen Bürobereichen gelten meist geringere Brandrisiken. Häufig reicht die Empfehlung von 5 % der Beschäftigten aus.

Produktionsbetriebe und Lagerhallen

In Produktionsbetrieben, Werkstätten oder Lagerhallen ist aufgrund der höheren Brandgefährdung häufig eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern erforderlich.

DGUV Information 205-023

Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Anforderungen an die Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Inhalte der Ausbildung

  • theoretische Grundlagen
  • praktische Feuerlöschübungen
  • Brandklassen
  • Verhalten im Brandfall
  • Evakuierungsmaßnahmen

Externe Quelle:


DGUV Information 205-023

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung organisieren. Ob und wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Weitere Informationen:

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Brandschutzhelfer Schulung für Unternehmen

Die Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum vorbeugenden Brandschutz sowie zum richtigen Verhalten im Brandfall.

Praktische Feuerlöschübung

Die praktische Feuerlöschübung ist Bestandteil der Brandschutzhelfer-Ausbildung. Teilnehmer üben den sicheren Umgang mit Feuerlöschern unter realistischen Bedingungen.

Weitere Informationen:

Feuerlöschübung

Bundesweite Brandschutzhelfer Schulungen

Wir bieten Brandschutzhelfer-Schulungen, Feuerlöschübungen und Evakuierungshelfer-Schulungen bundesweit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an. Neben offenen Terminen sind auch Inhouse-Schulungen möglich.

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