E-Autos in der Tiefgarage: Brandschutz, Ladestationen und Lithium-Ionen-Akkus im Unternehmen
Grundsätzlich dürfen Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen abgestellt und geladen werden. Dennoch sollten Unternehmen die besonderen Eigenschaften von Lithium-Ionen-Batterien kennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Sind E-Autos in Tiefgaragen erlaubt?
Ja. Für Elektrofahrzeuge gibt es in Deutschland grundsätzlich kein generelles Verbot für die Nutzung von Tiefgaragen. Moderne Elektrofahrzeuge erfüllen dieselben hohen Sicherheitsanforderungen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Unternehmen sollten jedoch prüfen, ob bestehende Brandschutzkonzepte, Fluchtwege und Ladeinfrastrukturen ausreichend berücksichtigt werden.
Welche Risiken bestehen bei Lithium-Ionen-Akkus?
Lithium-Ionen-Batterien speichern große Energiemengen auf kleinem Raum. Wird eine Batterie durch einen Unfall, einen technischen Defekt oder eine starke mechanische Beschädigung beeinträchtigt, kann es zu einem sogenannten Thermal Runaway kommen.
Dabei erhitzen sich einzelne Batteriezellen selbstständig und können benachbarte Zellen erfassen. Die Folge können starke Rauchentwicklung, Hitze und ein Batteriebrand sein.
Typische Ursachen
- Unfallschäden
- Mechanische Beschädigungen
- Fehlerhafte Ladeeinrichtungen
- Defekte Hochvoltbatterien
- Unsachgemäße Reparaturen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum
sicheren Umgang mit Akkus.
Ladestationen in Tiefgaragen sicher betreiben
Ladestationen sollten ausschließlich durch qualifizierte Elektrofachkräfte installiert und regelmäßig geprüft werden.
Empfohlene Maßnahmen
- Regelmäßige Sichtprüfung der Ladepunkte
- Prüfung elektrischer Anlagen
- Kennzeichnung der Ladebereiche
- Freihalten von Rettungswegen
- Brandschutzunterweisung der Beschäftigten
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur
Elektrosicherheit im Unternehmen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen durch Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeuge im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewerten.
Dazu gehören insbesondere:
- Anzahl der Elektrofahrzeuge
- Anzahl der Ladepunkte
- Brandschutzkonzept
- Flucht- und Rettungswege
- Unterweisungen der Beschäftigten
- Prüfintervalle elektrischer Anlagen
Passend dazu empfehlen wir unsere Informationen zur
Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen.
Verhalten im Brandfall
Kommt es zu einem Brand eines Elektrofahrzeugs, sollten Beschäftigte umgehend die Feuerwehr alarmieren und den Gefahrenbereich verlassen.
- Ruhe bewahren
- Personen warnen
- Notruf 112 wählen
- Tiefgarage verlassen
- Feuerwehr über beteiligtes Elektrofahrzeug informieren
- Sicherheitsabstand einhalten
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite
Akku-Brand löschen – Was tun?.
Weiterführende Informationen
- Sicherer Umgang mit Akkus
- Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus
- Brandklasse L einfach erklärt
- Brandschutzhelfer-Ausbildung
- Elektrosicherheit
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sind E-Autos in Tiefgaragen erlaubt?
Ja. Für Elektrofahrzeuge besteht grundsätzlich kein generelles Verbot für die Nutzung von Tiefgaragen.
Sind Elektroautos brandgefährlicher als Verbrenner?
Nach aktuellem Kenntnisstand gelten Elektrofahrzeuge nicht grundsätzlich als brandgefährlicher. Die Brandentstehung und Brandbekämpfung unterscheiden sich jedoch teilweise.
Was ist Thermal Runaway?
Als Thermal Runaway wird das thermische Durchgehen einer Lithium-Ionen-Batterie bezeichnet. Dabei erhitzen sich Batteriezellen selbstständig und können weitere Zellen erfassen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen mögliche Risiken durch Elektrofahrzeuge und Ladeeinrichtungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Dürfen E-Autos in Unternehmens-Tiefgaragen geladen werden?
Grundsätzlich Ja. Das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen ist grundsätzlich zulässig. Moderne Lithium-Ionen-Batterien gasen im normalen Betrieb nicht aus, und die Ladetechnik von Serienfahrzeugen verfügt über umfangreiche Sicherheitsmechanismen. Voraussetzung ist eine fachgerecht installierte und regelmäßig geprüfte Ladeinfrastruktur. Ausnahmen gibt es immer. Gefährdungsbeurteilung regelt. Örtliche Feuerwehr, Bauaufsicht konsultieren.