Sicherheitstechnische Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 und ASIG

  • Sicherheitstechnische Begehung vor Ort.

  • Beratung zum Thema Arbeitssicherheit als externer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Erstellen von Betriebsanweisungen.

  • Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungs-beurteilung.

  • Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen.

  • Durchführen von ASA-Sitzungen.

  • Integration von Arbeitsschutz in das vorhandene Qualitätsmanagement.

  •  Integration von Arbeitssicherheit in die Betriebliche Arbeitsabläufe.

Arbeitsschutzausschuss (ASA) – ein gutes Instrument für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat jeder Betrieb mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutz-ausschuss (ASA) einzurichten. Teilnehmer des Arbeitsschutzausschusses (ASA) sind in der Regel der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person, möglichst eine Führungskraft. Weitere Informationen finden Sie unter – BAUA 

Lassen Sie sich als Unternehmer durch uns betreuen. Denn Sie haben als Unternehmer wenig Zeit um sich unter anderem für Arbeitssicherheit zu kümmern. Wir von KUHP Arbeitsschutz helfen Ihnen gerne weiter. Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Als Beispiel sind ortsveränderliche Geräte. Darunter zählen auch Kaffemaschinen, Mehrfachsteckdosen, Kopierer, Drucker, Wasserkocher usw… Diese müssen periodisch durch einen Elektrofachkraft kontrolliert werden. Aber auch Leiter müssen nach UVV Unfallverhütungsvorschrift geprüft werden.