Hier die aktuellen Termine
Arbeitssicherheit im Unternehmen
Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jedes Unternehmen ein wichtiges Thema. Die Mitarbeiter sollen jederzeit vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen. Das wichtigste Gesetz für die betriebliche Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz. ArbSchG
Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Danach werden Unternehmer verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen im Unternehmen einzuschätzen und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.
Beschäftigte müssen ausreichend über sicherheitsrelevante Themen Bescheid wissen. Daher bedarf es einer entsprechenden Unterweisung.
Unterweisung der Mitarbeiter
Das Fundament zum Arbeitsschutz bildet die Erstunterweisung der Mitarbeiter. Dabei werden Grundlagen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vermittelt. Der Zeitpunkt für weitere Unterweisungen richtet sich z. B. nach Veränderungen im Einsatzbereich oder der Einführung neuer Maschinen und Arbeitsmittel. Grundsätzlich gilt: Mindestens alle 12 Monate muss eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Brandschutzhelfer Schulung gem. DGUV und ASR A 2.2
Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst folgende Aspekte:
- Grundzüge des Brandschutzes,
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praktische Feuerlöschübung mit Feuerlöscher ist auch ein Bestandteil der Schulung.
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen:
• Arbeitsschutzgesetz: § 10 & und § 12
• DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
• DGUV Information 205-023
• Techn. Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2
SCC Schulungen und Prüfung
SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) ist ein Verfahren zur Zertifizierung eines Sicherheits-Managementsystems. Es berücksichtigt Anforderungen der (Arbeits-)Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Die Akkreditierung ist ein sehr wesentliches Merkmal und ist auf dem Zertifikat durch das Akkreditierungszeichen DAkkS-Logo und SCC-Logo erkennbar.
Weiterhin gibt es auch die Personalzertifizierung
Es wird unterschieden zwischen SCC-Prüfungen für operativ tätige Mitarbeiter Dok017 und SCC-Prüfungen für operativ tätige Führungskräfte Dok018.
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der SCC-Prüfung/Zertifizierung nach SGU Verfahren ist eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine gleichwertige oder höherwertige Ausbildung.
Für an- und ungelernte Mitarbeiter aus dem In- und Ausland ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich aus der hervorgeht, dass der Mitarbeiter über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf verfügt.
Ist keine der vorgenannten Anforderungen erfüllt, muss der Teilnehmer eine 3-tägige (24 UE) Schulung absolvieren, um zur SCC-Prüfung zugelassen werden zu können.
weitere Informationen gerne bei uns.